Ob ein Impressum für eine
private Homepage tatsächlich notwendig ist, darüber streiten sich die
Juristen. Grund ist eine kleine Formulierung im Paragrafendeutsch, die
es wirklich in sich hat: "Die Pflicht zur Anbieterkennzeichnung trifft
nach § 6 Satz 1 TDG (Teledienste-Gesetz) alle Anbieter geschäftsmäßiger
Teledienste". Was nun allerdings konkret unter dem Terminus
"geschäftsmäßig" zu verstehen ist, darüber hat sich der Gesetzgeber
leider nicht ausgelassen. Auch die Gerichte drücken sich bislang vor
einer konkreten Aussage. Mir zumindest ist keine aktuelle
Gerichtsentscheidung bekannt, in der ein privater Homepage-Betreiber zur
Zahlung einer Abmahngebühr verurteilt wurde, weil er kein Impressum auf
seiner privaten Homepage veröffentlicht hat. Allerdings sollte man es
nicht darauf ankommen lassen, dass die Rechtsprechung endlich eine klare
und einheitliche Linie entwickelt. Setzen Sie einfach ein Impressum auf
Ihre Homepage - und gut ist.
Sobald Sie Ihre Seite
kommerziell nutzen, ist die Sache glasklar: Ein Impressum muss her - und
zwar sofort. Siehe dazu auch die Tipps weiter unten auf dieser Seite.
Tipp 1:
Lassen Sie sich von
Abmahnhaien nicht einschüchtern. Im Internet finden Sie zahlreiche
Seiten, in denen das Thema "Impressumspflicht" abgehandelt wird. Dort
lesen Sie, wie man auf eine Abmahnung reagieren kann. Wie zum Beispiel
folgende Homepages:
Abmahnwelle,
Abmahnung.
Tipp 2:
Wenn Sie Ihre private Seite mit Werbebannern finanzieren, brauchen Sie
auf jeden Fall ein Impressum, in dem der Vor- und Nachname,
Postanschrift sowie die E-Mail-Adresse stehen muss. Falls Sie die
Homepage als Freiberufler nutzen oder zusätzlich einen Online-Shop
betreiben, sind diese Angaben ebenfalls Pflicht. Verwenden Sie im
Zweifelsfall den Web-Impressum-Assistenten der Firma "di
digitale informationssysteme". Er führt Sie Schritt für
Schritt durch den Wust der Rechtsvorschriften und präsentiert Ihnen am
Ende ein maßgeschneidertes und mustergültiges Impressum.
Tipp 3:
Schlagen Sie bereits bei der Anmeldung Ihrer Homepage einen Bogen um
markenrechtliche Probleme. Eigentlich eine klare Sache, denn nicht jeder
Domain-Name ist erlaubt. Trotzdem tappen private Homepage-Besitzer immer
wieder in diese Falle. Deshalb: Prüfen Sie vorab, ob die Bezeichnung
Ihrer Seite gegen die „Sieben goldenen Domain-Regeln“ verstößt.
Nachzulesen bei
www.domain-recht.de. Wichtigster
Grundsatz: Keine Namen von Markenprodukten oder Prominenten in der
Homepage-Adresse verwenden. Falls Sie spezielle Fragen haben, sind Sie
bei
www.recht-der-homepage.de an der
richtigen Stelle. Hier erfährt man beispielsweise, ob private
Webseiten-Betreiber für Beiträge in ihren Foren oder Gästebuch gerade
stehen müssen.
©
Jörg Reichertz,
aktualisiert 25. Januar 2007, alle Rechte vorbehalten