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Der Onlineauftritt
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rechtlichen Praxis

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Das berühmte Kleingedruckte
Impressum - Reichertz.de

Ob ein Impressum für eine private Homepage tatsächlich notwendig ist, darüber streiten sich die Juristen. Grund ist eine kleine Formulierung im Paragrafendeutsch, die es wirklich in sich hat: "Die Pflicht zur Anbieterkennzeichnung trifft nach § 6 Satz 1 TDG (Teledienste-Gesetz) alle Anbieter geschäftsmäßiger Teledienste". Was nun allerdings konkret unter dem Terminus "geschäftsmäßig" zu verstehen ist, darüber hat sich der Gesetzgeber leider nicht ausgelassen. Auch die Gerichte drücken sich bislang vor einer konkreten Aussage. Mir zumindest ist keine aktuelle Gerichtsentscheidung bekannt, in der ein privater Homepage-Betreiber zur Zahlung einer Abmahngebühr verurteilt wurde, weil er kein Impressum auf seiner privaten Homepage veröffentlicht hat. Allerdings sollte man es nicht darauf ankommen lassen, dass die Rechtsprechung endlich eine klare und einheitliche Linie entwickelt. Setzen Sie einfach ein Impressum auf Ihre Homepage - und gut ist.

Sobald Sie Ihre Seite kommerziell nutzen, ist die Sache glasklar: Ein Impressum muss her - und zwar sofort. Siehe dazu auch die Tipps weiter unten auf dieser Seite.

Tipp 1: Lassen Sie sich von Abmahnhaien nicht einschüchtern. Im Internet finden Sie zahlreiche Seiten, in denen das Thema "Impressumspflicht" abgehandelt wird. Dort lesen Sie, wie man auf eine Abmahnung reagieren kann. Wie zum Beispiel folgende Homepages: Abmahnwelle, Abmahnung.

Tipp 2: Wenn Sie Ihre private Seite mit Werbebannern finanzieren, brauchen Sie auf jeden Fall ein Impressum, in dem der Vor- und Nachname, Postanschrift sowie die E-Mail-Adresse stehen muss. Falls Sie die Homepage als Freiberufler nutzen oder zusätzlich einen Online-Shop betreiben, sind diese Angaben ebenfalls Pflicht. Verwenden Sie im Zweifelsfall den Web-Impressum-Assistenten der Firma "di digitale informationssysteme". Er führt Sie Schritt für Schritt durch den Wust der Rechtsvorschriften und präsentiert Ihnen am Ende ein maßgeschneidertes und mustergültiges Impressum.

Tipp 3: Schlagen Sie bereits bei der Anmeldung Ihrer Homepage einen Bogen um markenrechtliche Probleme. Eigentlich eine klare Sache, denn nicht jeder Domain-Name ist erlaubt. Trotzdem tappen private Homepage-Besitzer immer wieder in diese Falle. Deshalb: Prüfen Sie vorab, ob die Bezeichnung Ihrer Seite gegen die „Sieben goldenen Domain-Regeln“ verstößt. Nachzulesen bei www.domain-recht.de. Wichtigster Grundsatz: Keine Namen von Markenprodukten oder Prominenten in der Homepage-Adresse verwenden. Falls Sie spezielle Fragen haben, sind Sie bei www.recht-der-homepage.de an der richtigen Stelle. Hier erfährt man beispielsweise, ob private Webseiten-Betreiber für Beiträge in ihren Foren oder Gästebuch gerade stehen müssen.

© Jörg Reichertz, aktualisiert 25. Januar 2007, alle Rechte vorbehalten


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